Schutz- und Hygienemaßnahmen

Ihr Theaterbesuch bei der Vorpommerschen Landesbühne

Stand: 28. April 2022
Änderungen vorbehalten.

Liebe Besucher:innen, wir freuen uns sehr, Sie wieder in unseren Spielstätten begrüßen zu können!

Mit dem 28. April 2022 entfallen alle Zugangsbeschränkungen und die Maskenpflicht in unseren Spielstätten. Wir bitten Sie, gemeinsam mit uns, Ansteckungsmöglichkeiten zu vermeiden und unseren Besucher:innen und Mitarbeiter:innen einen angenehmen Theaterbesuch zu ermöglichen.

Auf dieser Seite informieren wir Sie über die aktuelle Situation. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch über mögliche Änderungen der Maßnahmen.

Bei Fragen helfen Ihnen unser Besucherservice und unser Einlasspersonal gerne weiter.

Nachweise

Seit dem 28. April 2022 sind keine Nachweise über den Geimpften- oder Genesenenstatus mehr erforderlich. Eine Testpflicht besteht nicht.

Maskenpflicht

Ab dem 28.04. entfällt auch die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in unseren Räumlichkeiten vollständig. Natürlich können Sie weiterhin freiwillig einen Mund-Nasenschutz tragen, wenn Sie sich damit sicherer fühlen.

Theaterbesuch mit Erkältungs-Symptomen

Bitte kommen Sie nicht ins Theater, wenn bei Ihnen Symptome auftreten, die
auf eine Infektion mit dem Corona-Virus hindeuten könnten (u. a. Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen).

Wir tun alles dafür, Ihnen einen sicheren Theaterbesuch zu ermöglichen und freuen uns auf eine außergewöhnliche Spielzeit mit Ihnen!

Ihre Vorpommersche Landesbühne

Ihr Theaterbesuch bei der Vorpommerschen Landesbühne

Stand: 14. April 2022
Änderungen vorbehalten.

Liebe Besucher:innen, wir freuen uns sehr, Sie wieder in unseren Spielstätten begrüßen zu können!

Unsere Vorstellungen finden unter Einhaltung der allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen statt, um weiterhin zur Eindämmung der Infektionen mit dem Corona-Virus beizutragen. Wir bitten Sie deshalb, gemeinsam mit uns, Ansteckungsmöglichkeiten zu vermeiden und unseren Besucher:innen und Mitarbeiter:innen einen angenehmen Theaterbesuch zu ermöglichen.

Die Gesundheit unserer Gäste und unserer Mitarbeiter:innen ist uns wichtig. Bitte beachten Sie deshalb folgende Informationen rund um Ihren Theaterbesuch. Bei Fragen helfen Ihnen unser Besucherservice und unser Einlasspersonal gerne weiter.

3G, 2G oder 2g+?

Die aktuelle Corona-Landesverordnung von Mecklenburg-Vorpommern sieht mehrere Modelle vor unter denen Veranstaltungen stattfinden können. Diese Modelle sind abhängig von der jeweiligen Stufe in der sich das Land bzw. der jeweilige Landkreis befindet. Seit dem 25. November können Veranstaltung unter der 2G+-Regelung stattfinden. 

Schutz- und Hygienemaßnahmen 1

WELCHE REGELN GELTEN FÜR EINE 2G+-VERANSTALTUNG?

Zugang zu 2G+-Veranstaltungen haben nur Geimpfte und Genesene mit einem aktuellen, zertifizierten negativen Coronatest.

Ausgenommen von der Testpflicht sind: Geboosterte Personen (3-fach geimpft), 2-fach Geimpfte (ab 15.Tag nach zweiter Impfung bis Tag 90), Geimpfte Genesene und Genesene (ab 28. Tag nach positivem Test bis Tag 90).

Ein Personalausweis muss zusätzlich zu den Impf- /Genesenennachweisen und dem Testergebnis vorgezeigt werden. Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren benötigen nur einen tagesaktuellen Schnelltest.
Kinder unter 7 Jahren sind von der Testpflicht befreit.

Schulpflichtige Kinder benötigen ebenfalls keinen Nachweis, da sie regelmäßig in der Schule getestet werden.

Auch Schwangere sind von der 2G Regel befreit und müssen einen zertifizierten tagesaktuellen Negativ-Test vorzeigen.

Zusätzlich muss während dem gesamten Aufenthalt im Theater eine Schutzmaske getragen werden.

Welche Regeln gelten für eine 2G-Veranstaltung?

Zugang zu 2G-Veranstaltungen haben nur Geimpfte und Genesene. Der Theatersaal wird voll belegt. Im Theatersaal ist die Maskenpflicht aufgehoben. Ein Personalausweis muss zusätzlich zu den Impf- und Genesenennachweisen dem Einlasspersonal gezeigt werden.

Zusätzlich gilt für Kinder zwischen 7 und 17 Jahren: Eine Bescheinigung der Schule, dass dort getestet wird oder ein tagesaktueller Negativ-Test.

Auch Schwangere sind von der 2G Regel befreit und müssen einen tagesaktuellen Negativ-Test vorzeigen.

Welche Regeln gelten für eine 3G-Veranstaltung?

Besucher:innen können unsere Veranstaltungen nur besuchen, wenn entweder der Nachweis einer vollständigen Impfung gegen Covid 19, ein Nachweis der Genesung von Covid 19 (nicht länger als 6 Monate) oder aber ein Nachweis eines negativen Covid 19-Tests, der nicht älter als 24 Stunden ist, erbracht wird. Die Nachweise werden durch das Einlasspersonal kontrolliert.

Kinder benötigen ab 7 Jahren ebenfalls einen Nachweis eines negativen Covid 19-Tests oder einen Nachweis der Schule, dass das Kind dort zwei Mal in der Woche getestet wird.

Ausweispflicht und persönliche Daten

Um im Verdachtsfall eine Nachverfolgung von Infektionsketten sicherstellen zu können, ist eine Erfassung der Kontaktdaten aller Besucher:innen (Vor- und Familienname sowie vollständige Adresse oder E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) beim Betreten der Spielstätte erforderlich. Um den Ablauf zu erleichtern, freuen wir uns, wenn Sie unser Formular bereits ausgefüllt zur Veranstaltung mitbringen. Um Sie im Falle einer Änderung kontaktieren zu können, ist es ratsam bereits beim Kauf Ihrer Karten eine Kontaktmöglichkeit zu hinterlassen. Alternativ können Sie sich über die Corona-Warn-App oder die luca-App zu registrieren.

Am Veranstaltungsabend sind alle Besucher:innen verpflichtet, ihren Ausweis mitzuführen und diesen auf Aufforderung beim Einlass sowie beim Erwerb von Karten an der Abendkasse vorzulegen.

Die Besucherlisten führen wir nach Art. 5 DSGVO unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Grundsätze und löschen sie nach einem Monat wieder. 

Bitte beachten Sie unsere zusätzlichen Datenschutzhinweise.

Abstand

Unsere Sitzplatzkapazität ist entsprechend der geltenden Abstandsregeln in Mecklenburg-Vorpommern beschränkt.   

Bitte nehmen Sie Ihre Plätze direkt ein und setzen Sie sich nicht um. Nur so können die geforderten Auflagen eingehalten und ein reibungsloser Vorstellungsbesuch gewährleistet werden. Bitte halten Sie den Mindestabstand auch an allen anderen Orten des Theaters ein.

Maskenpflicht

Beim Betreten des Theaters und während der gesamten Veranstaltung muss ein Mund-Nasenschutz getragen werden.  

Allgemeine Hinweise

Abendkasse

Die Abendkasse öffnet bei Vorstellungen jeweils eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn. An der Abendkasse erhalten Sie ausschließlich Karten für die Vorstellung an diesem Abend; ein Vorverkauf für andere Vorstellungen findet zu dieser Zeit nicht statt. 

Hand-Desinfektion

Für eine umfängliche Handhygiene stehen Ihnen unsere sanitären Einrichtungen sowie Desinfektionsspender in den Eingangsbereichen zur Verfügung.

Gastronomie

Veranstaltungen im Freien:
Vor ausgewählten Abendvorstellungen erhalten Sie im Eingangsbereich Getränke sowie kleine Speisen. Diese können mit in den Zuschauerraum genommen werden.

Veranstaltungen im Inneren:
Hier ist die Gastronomie aktuell geöffnet.

Garderobe

Um unnötige Ansammlungen zu vermeiden, bleiben die Besuchergarderoben geschlossen. Wir bitten Sie, Ihre Garderobe mit in den Zuschauerraum zu nehmen.

Rücksichtnahme

Ihre und unsere Gesundheit ist uns wichtig. Wenn bei Ihnen Krankheitssymptome auftreten, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten können (Fieber, Schnupfen, Husten o.ä.), dürfen Sie unsere Vorstellungen nicht besuchen! Auch Personen, bei denen in den letzten 14 Tagen COVID-19 nachgewiesen wurde, können nicht teilnehmen. Dasselbe gilt für Personen, die mit Personen, die mit COVID-19 infiziert sind (nachgewiesen oder vermutet), in Kontakt standen.

Änderungen

Bitte beachten Sie, dass sich diese Regeln kurzfristig ändern können. Wir informieren Sie aktuell auf unserer Website, auf unseren Social-Media-Kanälen und per E-Mail vor Ihrem Vorstellungsbesuch. Bitte hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten.

Wir tun alles dafür, Ihnen einen sicheren Theaterbesuch zu ermöglichen und freuen uns auf eine außergewöhnliche Spielzeit mit Ihnen!

Ihre Vorpommersche Landesbühne

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