Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Vorpommerschen Landesbühne GmbH Die Geschäftsbedingungen treten am 1. Juni 2020 in Kraft.

§1 Geltung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: “AGB”) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Vorpommerschen Landesbühne GmbH (VLB) und ihren Besuchern für eigene Veranstaltungen auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB; v.a. §§ 305 bis 310). Mit Erwerb einer Eintrittskarte, eines Gutscheins bzw. dem Zutritt zu einer Veranstaltung gelten diese Bedingungen als vereinbart. Die AGB gelten für Veranstaltungen der VLB, für Gemeinschaftsveranstaltungen und Veranstaltungen Dritter (Gastspiele, Sonderveranstaltungen), die in den Räumlichkeiten der oder in Zusammenarbeit mit der VLB stattfinden, sofern nichts Anderes ausdrücklich vereinbart ist.

§2 Öffnungszeiten

Die Theaterkassen sind zu den in den Veröffentlichungen der VLB angegebenen Zeiten geöffnet. Die Abend- und Tageskassen öffnen eine Stunde vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung und schließen zehn Minuten nach Vorstellungsbeginn. An der Abend- und Tageskasse werden mit Vorrang Eintrittskarten für die jeweiligen Vorstellungen verkauft. 

§3 Eintrittspreise

Die jeweils gültigen Eintrittspreise sind den Publikationen der Vorpommerschen Landesbühne zu entnehmen bzw. telefonisch unter +49 3971 26 88 800 zu unseren Öffnungszeiten zu erfragen. Für die Veranstaltungen der VLB gelten je nach Art und Spielstätte der Veranstaltung unterschiedliche Sitzpläne, Preiskategorien und Platzgruppen. Für ausgewählte Veranstaltungen (z.B. Gastspiele, Sommertheater) gelten gesonderte Preise.

Ermäßigungen

Ermäßigungsberechtigte Personen sind: 80% Schwerbehinderte, Inhaber eines Sozialausweises, Schüler, Auszubildende, Studierende bis zum vollendeten 26. Lebensjahr, Bundesfreiwilligendienstleistende. Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit dem jeweiligen Berechtigungsnachweis gültig und nicht übertragbar. Eine Kombination mehrerer Ermäßigungen ist nicht möglich. Bei Hausvermietungen bzw. Gastspielen kann der Ermäßigungsanspruch abweichen. Auf bereits erworbene Eintrittskarten wird nachträglich keine Ermäßigung  gewährt. Schwerbehinderte mit amtlichen Ausweis (Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis) können von einer als notwendig anerkannten Person kostenlos in theatereigene Veranstaltungen begleitet werden. Rollstuhlfahrerinnen und -fahrern stehen gesondert ausgewiesene Plätze zur Verfügung; wir bitten um vorherige Anmeldung. Die VLB haftet nicht für Preise, die von Dritten für Eintrittskarten der VLB verlangt werden. Die gewährte Vorverkaufsermäßigung gilt nur bis zum Vorverkaufsende 90 Minuten vor Veranstaltungsbeginn. Für telefonisch reservierte Karten wird diese Ermäßigung nur gewährt, wenn diese bis zu diesem Zeitpunkt an einer unserer Vorverkaufskassen abgeholt werden.

§4 Reservierung und Vorverkauf

Theaterkarten können an den Theaterkassen der VLB, auf der Webseite der VLB (vorpommersche-landesbuehne.de) und bei ausgewählten Vorverkaufsstellen erworben werden. Reservierungen werden nur an den Theaterkassen der VLB vorgenommen. Änderungen des Spielplans und der Besetzung bleiben vorbehalten. Für Angaben in Veröffentlichungen Dritter, etwa in Presse, Veranstaltungskalendern oder Online-Medien,  übernimmt die VLB keine Gewähr. Der Vorverkauf an der Theaterkasse erfolgt in bar oder mit ec-Karte. Nach dem Kauf der Eintrittskarten sind nachträgliche Ermäßigungsansprüche (auch Änderungen von Quittungen) ausgeschlossen. Die Karten und Wechselgeld sind sofort zu überprüfen. Für spätere Reklamationen liegt die Beweislast beim Besucher des Theaters. Eintrittskarten können persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail maximal vierzehn Tage lang reserviert werden. Hier wird eine Frist zur Erfüllung des Zahlungsanspruches mitgeteilt. Werden die Karten bis dahin nicht erworben, gehen sie zurück in den Freiverkauf. Erst nach Zahlungseingang wird die Buchung verbindlich und die Karten können, bis eine Woche vor der Vorstellung, auf Risiko des Bestellers zugeschickt werden. Die VLB ist berechtigt, für den Versand eine Bearbeitungs- und Versandgebühr zu erheben. Ab einer Woche vor der Vorstellung ist eine Hinterlegung im Theater möglich. Für die Abendkasse reservierte Karten müssen spätestens 45 Minuten vor Vorstellungsbeginn an der Kasse abgeholt werden. Für Veranstaltungen der VLB können Gutscheine erworben werden, deren Gültigkeit mit drei Jahren nach Ende des laufenden Kalenderjahres befristet ist. Gegen Vorlage eines Gutscheins können an der Theaterkasse Eintrittskarten erworben werden, ein Anspruch auf bestimmte Plätze oder Vorstellungen besteht jedoch nicht. Gutscheine können nicht ausgezahlt werden.

§5 Umtausch und Rücknahme

Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen, können jedoch gegen eine Stornogebühr von 5 EUR pro Auftrag in einen neuen Termin oder einen Gutschein umgetauscht werden. Eine Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt nur dann, wenn die Vorstellung abgesagt, vor der Pause oder, bei Veranstaltungen ohne Pause, in den ersten 30 Minuten abgebrochen werden muss. Rücknahme und Rückerstattung des Kartenpreises erfolgen bis sieben Werktage nach Vorstellungstermin gegen Zusendung der Eintrittskarten und unter Angabe der Bankverbindung an Vorpommersche Landesbühne GmbH, Leipziger Allee 34, 17389 Anklam oder direkt an der Theaterkasse. An den Veranstaltungsorten kann keine Rückzahlung erfolgen. Der Ersatz von weiteren Aufwendungen ist ausgeschlossen. Fälle höherer Gewalt begründen kein Rückgaberecht. Karten, die nicht an den Kassen der VLB erworben wurden, unterliegen den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Verkäufer.

Widerrufsrecht bei Bestellungen im Webshop

Das folgende Widerrufsrecht gilt ausschließlich für den Kauf von Kartengutscheinen und Artikel über den Webshop der VLB, bei denen noch kein konkreter Termin für eine Veranstaltung feststeht.

WIDERRUFSBELEHRUNG

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Vorpommersche Landesbühne GmbH, Leipziger Allee 34, 17389 Anklam, Tel.: 03971-2688800, E-Mail: service@vorpommersche-landesbuehne.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

§6 Vorstellungsbesuch

Die gültigen Spielpläne mit den Anfangszeiten und Besetzungen werden in den von der VLB herausgegebenen Veröffentlichungen bekannt gegeben. Änderungen behalten wir uns vor. Sollte die Aufführung mit anderen Schauspielern erfolgen, lassen sich aus diesem Umstand für den Besucher des Theaters keine Ansprüche ableiten. Für Angaben auf Plakaten und in anderen Veröffentlichungen (z.B. Presse) übernimmt die VLB keine Gewähr. Dem Einlasspersonal ist die gültige Eintrittskarte sowie bei ermäßigten Karten der entsprechende Berechtigungsnachweis vorzuzeigen. Per Selbstdruck (Ticket-Direct) erworbene Eintrittskarten sind im Format DIN A4 auszudrucken, haben nur Gültigkeit für einen einmaligen Einlass und werden mit der ersten Kontrolle entwertet. Falls von einem Ticket-Direct mehrere Exemplare am Einlass gezeigt werden, erhält nur der Besitzer, der als erster am Einlass erscheint, Zutritt zur Veranstaltung. Bei Verlust einer Eintrittskarte kann dem Besucher eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er nachweist oder glaubhaft macht, welche Eintrittskarte erworben wurde. Der Inhaber einer Originalkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Die VLB ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Inhaber einer Originalkarte diese rechtmäßig besitzt. Der Besitzer einer Ersatzkarte hat dann keinen Anspruch auf die Zuteilung eines anderen Platzes, wenn sein Platz vom Besitzer der Originalkarte in Anspruch genommen wird. Nach Vorstellungsbeginn können Besucher mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und anderen Besucher sowie wegen der Unfallgefahr erst in einem inszenierungsbedingt geeigneten Moment eingelassen werden. Zuspätkommende haben keinen Anspruch auf den erworbenen Platz. Den Anordnungen des Vorstellungsdienstes ist hierbei Folge zu leisten. Der Vorstellungsdienst kann diesen Zeitpunkt des Einlasses auch auf die Pause verlegen und ganz ausschließen. Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungsortes ihre Gültigkeit.

Freilicht-Veranstaltungen

Witterungsbedingt kann der Veranstaltungsbeginn verschoben werden. Tritt schlechtes Wetter während der Veranstaltung ein, ist die Vorpommersche Landesbühne im Interesse seines Publikums bestrebt, die Open-Air-Veranstaltung weiter durchzuführen. Die Aufführung kann in gekürzter Fassung zu Ende gespielt werden. Soweit eine Absage der Veranstaltung infolge schlechten Wetters erforderlich ist, geschieht dies grundsätzlich am Veranstaltungsort kurz vor Veranstaltungsbeginn.

§7 Garderobe und Fundsachen

Über die gesetzlichen Ansprüche hinaus wird für die Garderobe keine Haftung übernommen. Reklamationen nach dem Verlassen der Spielstätten der VLB werden nicht akzeptiert. Gefundene Gegenstände aller Art sind beim Veranstaltungspersonal abzugeben. Die Behandlung von Fundsachen richtet sich nach §§ 978 ff. BGB.

§8 Hausrecht

Die VLB übt in ihren Spielstätten das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Besucherservice, des Vorstellungsdienstes sowie anderen von der Theaterleitung autorisierten Personen ist Folge zu leisten. Besuchern kann der Zutritt zu Spielstätten der VLB verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellungen stören, Mitarbeiter oder Besucher belästigen. Besucher können aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie deren Ablauf stören, andere Besucher belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte vorweisen können. Einen Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten Eintrittsgeldes oder auf sonstigen Schadens- und Aufwandsersatz haben diese Besucher nicht. In gravierenden Fällen kann durch die Theaterleitung oder durch sie beauftragte Personen ein Hausverbot erteilt werden. Dieses kann nur durch die Theaterleitung wieder aufgehoben werden. Mobiltelefone und andere technische Geräte mit akustischen Signalen sind während der Vorstellung auszuschalten. Das Rauchen ist grundsätzlich nicht gestattet. Die Mitnahme von eigenen Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind nicht gestattet.

Fotografieren und Herstellen von Ton- und Viedoaufzeichnungen

In den Spielstätten der VLB ist Besuchern das Fotografieren sowie das Herstellen von Ton- und Videoaufzeichnungen grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Intendanz. Die VLB ist berechtigt, Veranstaltungen für interne Zwecke ohne Hinweis aufzuzeichnen. Auf Aufzeichnungen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, weist die VLB gesondert hin. Bei Nichterteilung notwendiger Bildrechte durch Besucher ist die Rücknahme oder der Umtausch von Karten möglich. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erklären sich die Besucher damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verwertet werden dürfen.

Tiere

Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. Blindenhunde sind nach Absprache von dieser Regelung ausgenommen.

§9 Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung

Die personenbezogenen Bestelldaten (Name, Anschrift, Veranstaltungsdaten) werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt. Die VLB ist berechtigt, die Daten an Dritte, die von ihm mit der Durchführung des Veranstaltungsbesuchs bzw. mit dem Kartenverkauf beauftragt wurden, im hierfür erforderlichen Umfang weiterzugeben. Desweiteren gelten die Datenschutzbestimmungen der Vorpommerschen Landesbühne GmbH. Diese können Sie an den Kassen und unter https://vorpommersche-landesbuehne.de/service/datenschutz einsehen.

§10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen oder Formulierungen dieses Vertrages nicht oder nicht mehr der geltenden Rechtslage entsprechen, unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.